Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche Marianne Brendle & Marlene Hupfer
Psychotherapeutische Praxis für Kinder und JugendlicheMarianne Brendle & Marlene Hupfer

Behandlung

In unserer Praxis werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr behandelt. Je jünger die Kinder sind, desto stärker werden die Eltern bzw. das Umfeld in die Therapie mit einbezogen. In der Regel kommen die Familien auf Anraten des Kinder-/Hausarztes, des Kindergartens, der Schule oder auch aus eigenem Antrieb in unsere Praxis.

Während der ersten elf Gespräche (Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik) - vor Beginn der eigentlichen Therapie - wird durch die Therapeutin eine Diagnostik mit Gesprächen, Fragebögen und Tests durchgeführt. So wird geprüft, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist. Während dieser Anfangsphase haben Ihr Kind  und sie die Möglichkeit sich zu überlegen, ob Sie sich bei uns wohl fühlen und die Psychotherapie in unserer Praxis machen möchten. Vor der psychotherapeutischen Behandlung werden konkrete Therapieziele und ein Behandlungsplan erarbeitet. Wir können sowohl verhaltenstherapeutische als auch systemische Verfahren anbieten. Je nach Indikation und Kapazitäten entscheiden wir, welche Fachrichtung die geeignete ist, um Ihrem Kind optimal zu helfen. Die Therapietermine finden in der Regel wöchentlich zu einem bestimmten Termin statt.

Medikamente können in unserer Praxis nicht verschrieben werden. Sollte aber eine zusätzliche medikamentöse Behandlung notwendig sein, werden wir dies besprechen und einen Arzt (Psychiater) hinzuziehen.

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie zum ersten Termin folgende Unterlagen mit:

  • Versichertenkarte
  • gelbes Untersuchungsheft
  • wenn vorhanden Vorbefunde
  • Zeugnisse der letzten Schuljahre

Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich!

Kosten und Abrechnung

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten eine Psychotherapie abzurechnen, abhängig davon, wie Sie krankenversichert sind.

  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
  • Privatversicherte sollten zunächst ihre Vertragsbedingungen hinsichtlich psychotherapeutischer Leistungen mit ihrer Krankenversicherung klären. Die Psychotherapie kann dann entsprechend des genehmigten Stundenkontingents stattfinden.
  • Grundsätzlich können psychotherapeutische Leistungen auch selbst bezahlt werden, ohne dass  die Krankenversicherung beteiligt wird. Die Kosten orientieren sich dann an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).